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die neue EnEV 2014 tritt in Kraft

ab dem 1. Mai  gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden.

Für den Bestand bleiben die Forderungen im Wesentlichen die gleichen.

Neubauten werden energieeffizienter: Ab 1. Januar 2016 wird der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) um 25 Prozent gesenkt.

Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der dena hier.