In § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind neun Leistungsphasen für Planung und Ausführung von Gebäuden beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 % der Architektenleistung:
1. Grundlagenermittlung 2 %
2. Vorplanung 7 %
3. Entwurfsplanung 15 %
4. Genehmigungsplanung 3 %
5. Ausführungsplanung 25 %
6. Vorbereitung der Vergabe 10 %
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
8. Objektüberwachung 32 %
9. Objektbetreuung und Dokumentation 2 %
Erläuterungen:
1. Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung (Nutzung, Anforderungen, Bauqualität, Kostenbudget, Termine); Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
2. Vorplanung
Analyse der Grundlagen; Abstimmen der Zielvorstellungen; Erarbeiten der Vorplanung (Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten); Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit; Kostenschätzung nach DIN 276; Terminplan
3. Entwurfsplanung
Erarbeiten des Planungskonzeptes mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs; Objektbeschreibung; Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Kostenberechung nach DIN 276; Fortschreiben des Terminplans
4. Genehmigungsplanung:
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen (z.B. Bauantrag) bei der Baugenehmigungsbehörde für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen; Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
5. Ausführungsplanung:
Erarbeiten der Ausführungsplanung bis ins Detail mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich); Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Bauarbeiten; Fortschreiben des Terminplans
6. Vorbereitung der Vergabe:
Vergabeterminplan; Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse als Grundlage für das Einholen von Angeboten; Kostenermittlung und Kostenkontrolle
7. Mitwirkung bei der Vergabe:
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten; Verhandlungen mit Handwerkern, Kostenvergleich, Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. Objektüberwachung:
Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie den einschlägigen Vorschriften; Koordination aller am Bau Beteiligter; Überwachung des Terminplans, Dokumentation des Bauablaufs; Aufmaß; Rechnungsprüfung; Kostenfeststellung nach DIN 276 und Kostenkontrolle, Abnahme von Bauleistungen, Organisation der öffentlich-rechtlichen Abnahmen; Überwachung der Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel; Dokumentation
9. Objektbetreuung und Dokumentation:
Begleitung bei Gewährleistungsansprüchen; Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen (längstens 5 Jahre), Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen